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Geschäftsbedingungen

 1.Der Hotelaufnahmevertrag

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 2. Rücktritt des Hotels

Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, insbesondere die Reservierung (z.B. eines bestimmten Zimmers) rückgängig machen, falls die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere ähnliche Umstände - wie z.B. Wasserrohrbruch, Brand, Streik unmöglich wird.

Das Hotel verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, über die Nichtverfügbarkeit der reservierten Zimmer zu informieren und bereits erfolgte Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

Das Hotel kann außerdem eine Reservierung rückgängig machen, wenn es nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde begründeten Anlass und Annahme hat, dass die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährdet werden.

 3. Rücktritt des Gastes

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Holl einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Holl den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, sofern der Grund für die Nichtinanspruchnahme aus dem Risikobereich des Kunden stammt. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Holl den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des

vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für

Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für

Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 4. Gruppenbuchungen

Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Besteller verpflichtet, dem Hotel 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Der Besteller erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

 5. Preise

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbestellung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% ohne vorherige Ankündigung anzuheben.

 6. Rechnungsstellung

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Ab dem 11. Tag berechnet der Rechnungssteller bankübliche Zinsen.

 7. Zimmerbestellung

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetermins zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Für eine zusätzliche Nutzung des Zimmers am Abreisetag bis 18:00 Uhr werden 50% des vollen Preises berechnet. Bei zusätzlicher Nutzung des Zimmers über 18:00 Uhr hinaus ist der volle Preis zu zahlen.

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